Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Inhaltsübersicht

Trinkwasserverordnung: Regelungen und Anforderungen für die Qualität von Trinkwasser

Was sagt die Trinkwasserverordnung zur Wasserhärte?

Die deutsche Trinkwasserverordnung wurde 2001 erlassen, das Vorläufergesetz stammt aus dem Jahr 1975. Danach wurde es mehrfach geändert. Die letzte Änderung fand 2018 statt. Sie bestimmt, welche Qualität unser Trinkwasser haben muss und wie diese zu analysieren und zu regulieren ist. Regeln zur Wasserhärte Grundsätzlich gibt es für die Härte unseres Trinkwassers keine Grenzwerte in °dH (Grad deutscher Härte), weil weder sehr hartes noch sehr weiches Wasser gesundheitsschädlich sind. Die Wasserversorger sind aber laut Trinkwasserverordnung zur Bekanntgabe des Härtegrades in ihrem Einzugsbereich verpflichtet. Das soll Haushaltsgeräte, Armaturen und Leitungen schützen, indem in Regionen mit zu hartem Wasser die Verbraucher Maßnahmen dagegen ergreifen (gezielte Wasserenthärtung). Seit dem Jahr 2007 definiert eine deutsche Regelung im WRMG (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz) vier Härtegrade von Trinkwasser:

  • weich: bis 7,3 °dH
  • mittel: 7,31 – 14,0 °dH
  • hart: 14,1 – 21,3 °dH
  • sehr hart: über 21,3 °dH

Es gibt Regionen, in denen 30 °dH erreicht und sogar überschritten werden.

Wie ist die Wasserhärte definiert?

Sie ist begrifflich nicht klar abgegrenzt. Der °dH gibt nur die Konzentration von Kalzium- und Magnesiumionen an. Das sind die Ionen der wichtigsten Mineralien im Wasser, doch für dessen Härte ist in Wahrheit ein komplexes System von verschiedenen chemischen Gleichgewichten im Wasser verantwortlich, die, miteinander gekoppelte sind und sich gegenseitig beeinflussen. So spielt unter anderem das Kalk-Kohlensäure-Gleichgewicht eine wichtige Rolle, das die Carbonathärte bestimmt. Die Trinkwasserverordnung schreibt aber nur vor, den °dH anzugeben. Die Wasserhärte ist in dieser Verordnung nur ein relativ untergeordneter Teilbereich, weil sie auf die Gesundheit praktisch keine Auswirkungen hat. Sie bringt nur bei zu viel °dH (hartes und erst recht sehr hartes Wasser) deutliche technische Nachteile mit sich. Geräte, Armaturen und Leitungen leiden durch die Kalkablagerungen sehr, es kommt zu Effizienzverlusten und sogar Zerstörungen. Geschirrspüler, Kaffeevollautomaten, Wasserkocher und Waschmaschinen funktionieren schlechter und können sogar schwere Schäden durch zu hartes Wasser erleiden. Um diese zu vermeiden und den Verbrauchern einen Anhaltspunkt für nötige Enthärtungsmaßnahmen zu liefern, ist die Angabe des Härtegrades vorgeschrieben.

Mitteilungspflicht für die Wasserversorgungsunternehmen

Die Wasserversorger sind zur Mitteilung des °dH einmal jährlich verpflichtet, wenn sich nichts ändert. Bei Änderungen müssen sie sofort reagieren. Um allen gesetzlichen Anforderungen zu genügen, publizieren praktisch alle Versorger den °dH in ihrem Einzugsgebiet permanent online. Sie dürfen laut Verordnung auch andere Wege der Veröffentlichung wählen:

  • Publikation in der Regionalpresse
  • Flyerverteilung an Haushalte
  • Aufdruck auf Wasserrechnung

Zur Publikationspflicht gehört neben der Angabe des °dH auch die Angabe der Summe an Erdalkalisalzen (Kalzium und Magnesium). Natürlich wirken diese wenigen Angaben angesichts der Komplexität von Vorgängen im Wasser etwas dürftig, doch die Verordnung zum Schutz des Trinkwassers hat nicht den Zweck, technische Geräte zu schützen. In ihr ist eindeutig die Zielrichtung definiert, die menschliche Gesundheit zu schützen – die durch hartes Wasser gerade nicht leidet. Unser Organismus profitiert sogar von den Mineralien im Wasser. Auch jüngere Anpassungen der Verordnung bezogen sich niemals auf den Härtegrad von Wasser, sondern auf Nitrate, Legionellen, Pestizide und andere Schadstoffe.

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